Der Liechtensteinische Schiedsverein (LIS) ist eine Vereinigung von liechtensteinischen und internationalen Rechtsanwälten mit dem Ziel, die Schiedsgerichtsbarkeit in Liechtenstein zu fördern. Dabei kooperiert der LIS mit der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer (LIHK), um den Marktteilnehmern die Möglichkeit zu eröffnen, eine faire und qualitative Schiedsgerichtsbarkeit in Anspruch zu nehmen.
Die diesjährige Konferenz wird organisiert vom Liechtensteinischen Schiedsverein (LIS), der Österreichischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (Arb | Aut), Vienna International Arbitral Centre (VIAC), Swiss Arbitration Association (ASA), Swiss Arbitration Centre sowie der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) und findet am 21. (abends) und 22. November 2024 in Vaduz/Schaan statt.
Pre-Conference Event - Einladung zur Gründungsfeier des LISbelow40Wir freuen uns, Euch hiermit die Gründung des LISbelow40 Vereins bekanntzugeben und Euch herzlich zur Gründungsfeier der liechtensteinischen Schiedsorganisation für Below40‘s am 21. November 2024 einzuladen.
Ein Schiedsverfahren ist eine Streitbeilegungsmethode, die von den Streitteilen bereits vor oder erst nach entstehen einer Streitigkeit vereinbart werden kann. Indem sie ein Schiedsgericht für zuständig erklären, schliessen sie staatliche Gerichte von der Entscheidung aus und optieren damit aus der staatlichen Gerichtsbarkeit. Dadurch können mehrere Vorteile generiert werden.
Liechtenstein bietet als international anerkannter Finanzplatz für Schiedsverfahren optimale Bedingungen, um die Vorteile von Schiedsverfahren voll auszuschöpfen:
Schiedsverfahren sind schnell: mehrere Instanzen oder Zurückverweisungen durch Obergerichte müssen nicht durchlaufen werden
Fachexpertise der Schiedsrichter: Schiedsgerichte können mit ausgewiesenen Fachexperten besetzt werden, welche das oft in international komplexen Streitigkeiten erforderliche Spezialwissen und die entsprechende Erfahrung besitzen.
Schiedsverfahren erlauben mehr Flexibilität: Das Schiedsgericht kann je nach den Vorgaben der Parteien in der Schiedsvereinbarung an jedem zweckmässigen Ort tagen, Zeugen persönlich oder via Videokonferenz einvernehmen und in jeder erdenklichen Sprache verhandeln.
Schiedsverfahren sind vertraulich: Die Verfahren sind nicht öffentlich und die Schiedssprüche werden nicht veröffentlicht.
Schiedssprüche sind beinahe weltweit vollstreckbar: Schiedssprüche eines Schiedsgerichts mit Sitz in Liechtenstein können in allen Mitgliedstaaten des New Yorker Übereinkommens, das heisst derzeit in 157 Staaten vollstreckt werden.
Liechtenstein bietet als Schiedsforum für internationale Rechtsstreitigkeiten ideale Voraussetzungen. Inmitten der Alpen gelegen ist es dennoch leicht erreichbar. Vom Flughafen Zürich gelangt man in etwa einer Stunde, vom Flughafen Altenrhein in nur 20 Minuten nach Liechtenstein. Außerdem ist es über die Bahnhöfe Buchs (CH) und Feldkirch (AT) an das Fernzugnetz angebunden und auch mit dem Auto leicht erreichbar.
Mit der Totalrevision des Schiedsverfahrens 2010 hat Liechtenstein sein Schiedsrecht an das Model Law on International Commercial Arbitration («UNCITRAL Modellgesetz») angeglichen und sich damit international anerkannten Standards ausgerichtet. Für die Aufhebung eines Schiedsspruchs ist das Obergericht als einzige Instanz zuständig, wodurch ein Anfechtungsprozess in wenigen Monaten entschieden werden kann. Besonders für Schiedsverfahren im Gesellschafts-, Stiftungs- und Treuhandwesen eignen sich die Liechtenstein Rules, um maximale Vertraulichkeit zu wahren.
Die Liechtenstein Rules sind eine Schiedsordnung, welche von der Industrie- und Handelskammer Liechtenstein speziell für die Durchführung eines vertraulichen Verfahrens verfasst wurden. Sie können sowohl für internationale als auch für nationale Verfahren und sowohl für Schiedsgerichte mit Sitz im Ausland als auch mit Sitz im Inland vereinbart werden. Mit 32 Artikeln sind die Liechtenstein Rules im Gegensatz zu anderen Schiedsordnungen kurz, übersichtlich und verständlich abgefasst. Die Einfachheit des Verfahrens ist ein Kernpunkt der Schiedsordnung. So sind beispielsweise eine minimale Editionspflicht und lediglich ein Schriftenwechsel vorgesehen. Dies führt zu einer wesentlichen Beschleunigung des Verfahrens.
Die Liechtenstein Rules legen besonderen Wert auf Vertraulichkeit. Sämtliche am Schiedsverfahren beteiligten Parteien sind zu strengster Verschwiegenheit verpflichtet. Die Schiedsordnung enthält zudem diverse verfahrensrechtliche Kautelen, welche eine grösstmögliche Diskretion in der Verfahrensführung sicherstellen. Des Weiteren wurde darauf geachtet, die Verfahrenskosten in einem im Vergleich zum Streitwert vernünftigen Mass zu halten. Die Kostenordnung der Liechtenstein Rules lehnt sich insoweit an diejenige der Swiss Rules an, unterschreitet diese aber betragsmässig um bis zu 15%.
Die Liechtenstein Rules eignen sich daher besonders um in Streitigkeiten mit stiftungs- und trustrechtlichen Hintergrund angewendet zu werden. Ganz allgemein bietet die Kombination aus der jahrelangen Erfahrung des Standortes Liechtensteins mit sogenannten «Private Clients» sowie der besonderen Ausgestaltung der Liechtenstein Rules ideale Voraussetzungen für effizient gestaltete Schiedsverfahren in diesen Bereichen.
Der LIS zählt derzeit die folgenden Personen zu seinen Mitgliedern:
Name | Firma |
---|---|
Arnold Hannes | Gasser Partner Rechtsanwälte |
Arnold Nikolaus | ARNOLD Rechtsanwälte GmbH |
Aschauer Christian | Christian Aschauer Rechtsanwalt |
Barandun Nicolà | Barandun AG |
Batliner Andreas | Walser Rechtsanwälte AG |
Batliner Christian | BWB Rechtsanwälte AG |
Baudenbacher Carl | Prof. Dr.iur. Baudenbacher |
Beck Marzell | Ritter & Beck Rechtsanwälte |
Berger Bernhard | Kellerhals Carrard Bern KIG |
Blasy Moritz | Schurti Partners Rechtsanwälte AG |
Boesch Bruno W. | FRORIEP LLP |
Burger Johannes Michael | Marxer & Partner Rechtsanwälte |
Butterstein Alexandra | Universität Liechtenstein |
Büchel Christoph | Wilhelm & Büchel Rechtsanwälte |
Conrad Nicole | ATAG Attorneys Ltd. |
Czernich Dietmar | CHG Rechtsanwälte GmbH |
Dasser Felix | Homburger AG |
De Vito Bieri Sandra | Bratschi AG |
Deixler-Hübner Astrid | Johannes Kepler Universität Linz |
Dür Johannes | advocatio Rechtsanwälte Grabher Dür |
Fischer Martin Ulrich | Heger & Partner Rechtsanwälte |
Frick Claudio | Frick & Partner Rechtsanwälte AG |
Frick Joachim | Baker & McKenzie |
Frick Marie-Theres | Frick & Partner Rechtsanwälte AG |
Frick Mario | Advocatur Seeger, Frick & Partner AG |
Gasser Johannes | Gasser Partner Rechtsanwälte |
Gassmann Richard | Baker & McKenzie |
Grabher Johannes | advocatio Rechtsanwälte Grabher Dür |
Habegger Philipp | Habegger Arbitration |
Hauser Wulf Gordian | Hauser Partners Rechtsanwälte GmbH |
Heiss Helmut | Universität Zürich |
Hochstrasser Daniel | Bär & Karrer AG |
Hofmann Dieter | Walder Wyss AG |
Jahnel Werner | LALIVE |
Jakob Dominique | Universität Zürich |
Jermini Cesare | Bär & Karrer AG |
Kilches Ralph | KILCHES legal advising & litigion |
Knötzl Bettina | KNOETZL HAUGENEDER NETAL Rechtsanwälte GmbH |
Kodek Georg | Wirtschaftsuniversität Wien |
König Mario | Marxer & Partner Rechtsanwälte |
Künzle Hans Rainer | Kendris AG |
Leimgruber Stefan | Schellenberg Wittmer Ltd. |
Lembo Saverio | Bär & Karrer AG |
Marinelli Marino | Università di Trento |
Mohr-Egger Sabine | Wohlmacher Kaiser Becker Mohr-Egger Rechtsanwälte |
Monauni Peter | Gasser Partner Rechtsanwälte |
Mumelter Karl | paragraph 7 |
Mähr Hannes | Advocatur Seeger, Frick & Partner AG |
Müller Roland | Müller & Partner Rechtsanwälte |
Müller Katharina | Müller Partner Rechtsanwälte GmbH |
Nater-Bass Gabrielle | Homburger AG |
Neumayr Florian | bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH |
Niedermüller Matthias | Niedermüller Rechtsanwalt |
Nigg Thomas | Gasser Partner Rechtsanwälte |
Nueber Michael | Gasser Partner Rechtsanwälte |
Nägele Peter | Negele Sele Frommelt & Partner |
Nägele Thomas | Nägele Rechtsanwälte GmbH |
Näscher Raphael | Wohlwend Näscher Schächle |
O'Callahan Brent | Barrister Brent O'Callahan |
Ospelt Alexander | Ospelt & Partner Rechtsanwälte AG |
Reithner Nicolas | Advocatur Seeger, Frick & Partner AG |
Roth Patrick | Roth + Partner Rechtsanwälte AG |
Schauer Martin | Universität Wien, Institut für Zivilrecht |
Schierscher Peter | Ritter Schierscher Rechtsanwälte AG |
Schima Georg | Schima Mayer Starlinger Rechtsanwälte GmbH |
Schneider Robert | Marxer & Partner Rechtsanwälte |
Schreiber Jochen | Marxer & Partner Rechtsanwälte |
Schumacher Hubertus | Univ.-Prof. Dr. Hubertus Schumacher |
Schupp Pierre-Dominique | Rusconi & Associés |
Schurr Francesco A. | Universität Liechtenstein |
Schurti Andreas | Schurti Partners Rechtsanwälte AG |
Schwärzler Helmut | Schwärzler Rechtsanwälte |
Schächle Rudolf | Wohlwend Näscher Schächle |
Summer Markus | Marxer & Partner Rechtsanwälte |
Tschikof Daniel | Rechtsanwaltskanzlei Tschikof |
Vavrovsky Nikolaus | Vavrovsky Heine Marth Rechtsanwälte GmbH |
Vock Dominik | MME Legal Tax Compliance |
Vogel Andreas | Schurti Partners Rechtsanwälte AG |
Walch Ernst Joseph | Walch & Partner Rechtsanwälte AG |
Walser Manuel | Walser Rechtsanwälte AG |
Wanger Ralph | BWB Rechtsanwälte AG |
Weber Stefan | Weber & Co., Rechtsanwälte |
Welser Irene | Cerha Hempel Rechtsanwälte GmbH |
Wenaweser Stefan | Marxer & Partner Rechtsanwälte |
Wicki Jodok | CMS von Erlach Partners Ltd. |
Wille Markus | BWB Rechtsanwälte AG |
Wolff Peter | paragraph7 |
Wüstemann Tina | Bär & Karrer AG |
Zaugg Niklaus | CMS von Erlach Partners Ltd. |
Zeiler Gerold | Zeiler Floyd Zadkovich |
Als Mitglied kann interessierte nationale und internationale Schiedspraktiker aufgenommen werden, der die Ziele des Vereins mit Interesse verfolgt, einschlägige fachliche Qualifikationen mitbringt sowie mehrere Jahre Berufserfahrung im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit aufweist (Art. 9 der Statuten).
Über die Aufnahme von neuen Mitgliedern entscheidet vorläufig der Vorstand. Die Beschlussfassung über eine definitive Mitgliedschaft bleibt indessen der darauf folgenden Generalversammlung der Mitglieder vorbehalten. Anträge auf Neumitgliedschaften können unter der Adresse info@lis.li an den Vorstand gerichtet werden. Die Bearbeitung eines Aufnahmeersuchens setzt entweder eine entsprechende Einladung durch den Vorstand oder aber eine Unterstützungserklärung durch drei bestehende Mitglieder voraus. In einem solchen Fall sind diese drei Mitglieder deshalb bereits im Antrag namentlich zu nennen. Die Entscheidung der zuständigen Vereinsorgane wird dem jeweiligen Antragsteller dann zu gegebener Zeit mitgeteilt. Der Mitgliederbeitrag beträgt jährlich CHF 550.00 für Inländer und CHF 100.00 für Ausländer.
Publikationen
Das neue Schiedsverfahren in Liechtenstein und die Auswirkungen in der Stiftungspraxis
Die Bestimmung des auf die Schiedsvereinbarung anzuwendenden Rechts
Streitigkeiten mit Stiftungen und Trusts – Schiedsgerichtsbarkeit eine Alternative
Arbitration of Foundation and Trust Disputes in Liechtenstein
Michael Nueber, Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche in Liechtenstein, LJZ
Deixler-Hübner/Nueber/Schauer, Private Client Arbitration – Familienvermögen und Schiedsgerichtsbarkeit Österreich / Liechtenstein (2020), Verlag Linde
Michael Nueber, Besonderheiten des Schiedsverfahrens in Liechtenstein, in Czernich/Deixler-Hübner/Schauer, Handbuch Schiedsrecht (2018), Manz Verlag
Nicolas Reithner, Schiedsverfahren, in Schumacher, Handbuch Liechtensteinische Zivilprozessrecht (2020), Manz Verlag
Manuel Walser, Rechtskraft von Schiedssprüchen in Liechtenstein, LJZ 2016, 68
Manuel Walser, Schiedsfähigkeit im liechtensteinischen Recht (2018), Schulthess Verlag, NWV Verlag
Links
Der Liechtensteinische Schiedsverein (LIS) ist eine nicht-kommerzielle Organisation von Mitgliedern, welche sich in ihrem beruflichen Alltag regelmässig mit Fragen zum Thema Schiedsgerichtsbarkeit beschäftigen. Insoweit deckt der aktuelle Bestand an Mitgliedern einen repräsentativen Querschnitt der in Liechtenstein tätigen Anwalts- und Treuhandkanzleien sowie internationalen Praktikern und Akademikern ab. Die Mitgliedschaft steht grundsätzlich allen interessierten Personen aus dem In- und Ausland offen, sofern sich diese mit den Zielen des Vereins identifizieren und die entsprechenden fachlichen Qualifikationen samt Berufserfahrung im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit mitbringen.
Mitgliedsanträge können unter der speziell auf dieser Seite eingerichteten Rubrik an den Vorstand gerichtet werden.
Der Kommissär wird jeweils vom Sekretariat des LIHK eigens für ein bestimmtes Schiedsverfahren ernannt. Er kann befangene Schiedsrichter absetzen oder Schiedsrichter, die ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, ersetzen.
Die LIHK ernennt einen Sekretär für das Schiedswesen und zwei Stellvertreter, welche zusammen das Sekretariat bilden. Dieses wird von der LIHK mit unabhängigen, rechtskundigen oder sonst geeigneten Personen besetzt, welche vorzugsweise keine beruflichen Parteienvertreter (Rechtsanwälte, Treuhänder, Patentanwälte, Steuerberater etc.) sind.
Weitere Auskünfte über das Liechtensteinische Schiedsgericht erhalten Sie beim Sekretariat unter folgender Anschrift:
Liechtensteinischer SchiedsvereinFeldkircher Strasse 31LI-9494 Schaan
Tel.: +423 237 23 90E-Mail: info@lis.li